Die Kreismitgliederversammlung hat beschlossen zukünftig neben der
regulären Anzahl an Delegierten zu ihrer Unterstützung zusätzliche
Ersatzdelegierte, und zwar bei einer Tagungsdauer von bis zu 2 Tagen mindestens
einen Ersatzdelegierten, bei bis zu 4 Tagen mindestens zwei Ersatzdelegierte zu entsenden.