Wohnungsunternehmen und ihre Tochterunternehmen 24. September 201926. September 2019Der Kreisverband beantragt zur nächsten Bundesdelegiertenkonferenz:Großen Immobilienfirmen, die ihre Wohneinheiten selbst verwalten, ist es gesetzlich zu untersagen, eigene Tochterfirmen zu gründen, die tatsächlich oder vorgeblich notwendige Dienstleistungen erbringen sollen, und deren Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnungen an die Mieter*innen weitergeben werden. Nur durch eine eindeutige gesetzliche Regelung kann verhindert werden, dass Tochterunternehmen im Zuge von Gewinnabführungsverträgen zur indirekten Gewinnmaximierung des Mutterunternehmens beitragen.Vielmehr sind alle für die Bewirtschaftung und den Erhalt der Wohneinheiten tatsächlich erforderlich Nebenleistungen, die an Mieter*innen weitergegeben werden sollen, grundsätzlich öffentlich auszuschreiben und ausschließlich an nicht mit dem Mutterunternehmen verbundene Unternehmen zu vergeben.KMV-2019-09-24-WohnungsunternehmenHerunterladen