Die Kreismitgliederversammlung beauftragt den Kreisvorstand, ein einfaches,
unbürokratisches und praktikables
Verfahren zu entwickeln, das es den Ortsverbänden ermöglicht, das ihnen
zustehende Budget ohne vorherige Antragstellung, sondern durch nachträgliche
Einreichung von Belegen, abzurufen.