Für Mitglieder: Formular für Kostenerstattung

Wie kann ich Kosten abrechnen?

Du kannst Dir über diesen Link das Kostenerstattungsformular herunterladen. Es verfügt über mehrere Tabellen für unterschiedliche Formen der Abrechnung. Das fertigausgefüllte Formular schickst du mit allen Rechnungen, Quittungen und Belegen im Original (keine EC-Beläge o.ä.) an die Geschäftsstelle. Abrechungen ohne Belege kannst du per Email an die Geschäftsstelle schicken.

Welche Kosten kann ich abrechnen?

Sachkosten, die Dir im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit im Orts- oder Kreisverband entstanden, können und sollen nach vorheriger Absprache mit dem Kreisvorstand abgerechnet werden. Anfragen werden an die Kreisgeschäftsstelle gerichtet.

Reisekosten, die Dir im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit im Orts- oder Kreisverband entstanden, können und sollen mit dem Kreisverband abgerechnet werden. Dies gilt insbesondere für Reisekosten für Delegierte auf Landesparteitagen und Bundesdelegiertenkonferenzen, aber auch für Reise- und Fahrtkosten, die bei der Ausübung anderer Funktionen enstehen (LAG/BAG Sprecher, Vorstandsmitglieder, etc.). Im Zweifel wendest Du Dich am besten an die Kreisgeschäftsstelle.

Wann muss ich meine Abrechnung einreichen?

Einzureichen sind Kostenerstattungsanträge bei der Kreisgeschäftsstelle innerhalb von 3 Monaten. Kosten, die nach dem 10. Oktober angefallen sind, sind bis spätestens 10. Januar des Folgejahres abzurechnen.

Warum gibt es eine Frist zum Einreichen der Abrechnung?

Zunächst ist es wichtig aus buchhalterischen Gründen – bei den Jahresabschlüssen müssen alle Belege etc. vorhanden sein. Auch kann durch die Fristen eine Häufung der Anträge zum Jahresende vermieden werden. Zuletzt gehen erfahrungsgemäß Belege und Originalrechnungen mit fortschreitender Zeit häufiger verloren, weshalb wir eine zeitnahe Abgabe bevorzugen.