Für Mitglieder: Formular für Kostenerstattung

Wie kann ich Kosten abrechnen?

Du kannst Dir über diesen Link das Kostenerstattungsformular herunterladen. Es verfügt über mehrere Tabellen für unterschiedliche Formen der Abrechnung. Das fertigausgefüllte Formular schickst du mit allen Rechnungen, Quittungen und Belegen im Original (keine EC-Beläge o.ä.) an die Geschäftsstelle. Abrechungen ohne Belege kannst du per Email an die Geschäftsstelle schicken.

Welche Kosten kann ich abrechnen?

Sachkosten, die Dir im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit im Orts- oder Kreisverband entstanden, können und sollen nach vorheriger Absprache mit dem Kreisvorstand abgerechnet werden. Anfragen werden an die Kreisgeschäftsstelle gerichtet.

Reisekosten, die Dir im direkten Zusammenhang mit deiner Arbeit im Orts- oder Kreisverband entstanden, können und sollen mit dem Kreisverband abgerechnet werden. Dies gilt insbesondere für Reisekosten für Delegierte auf Landesparteitagen und Bundesdelegiertenkonferenzen, aber auch für Reise- und Fahrtkosten, die bei der Ausübung anderer Funktionen enstehen (LAG/BAG Sprecher, Vorstandsmitglieder, etc.). Im Zweifel wendest Du Dich am besten an die Kreisgeschäftsstelle.

Wann muss ich meine Abrechnung einreichen?

Kostenabrechnungen müssen innerhalb von drei Monaten eingereicht werden.

Warum gibt es eine Frist zum Einreichen der Abrechnung?

Gute Frage.