(1) Der Kreisverband und seine Mitglieder setzen sich politisch für die
Förderung und Stärkung dezentraler, offener sozialer Netzwerke und
Nachrichtenportale im digitalen Raum ein.
(2) Offizielle digitale Kommunikationskanäle des KV und seiner Gliederungen
sollten Inhalte immer über mindestens einen freien Dienst veröffentlichen.
(3) Der Kreisvorstand unterstützt das Ansinnen und fördert die Vernetzung von
Expertise im Kreisverband.